Expired: Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sucht für das Institut für Orient- und Asienwissenschaft zum 1. Okt 2011 eine/n Studienrätin/Studienrat im Hochschuldienst für Chinesische Sprache

Das Institut für Orient- und Asienwissenschaft sucht für seine Abteilung für Orientalische und Asiatische Sprachen eine/n Wissenschaftler/in mit einem breiten und fundierten Fachwissen sowie mehrjähriger Erfahrung in den Fachgebieten Chinesische Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik, möglichst auch Übersetzungswissenschaft. Das Lehrdeputat der Ratsstelle umfasst 13 Semesterwochenstunden. Die Akademische Ratsstelle ist unbefristet.

Sie haben:

– ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Studium mit dem Schwerpunkt Chinesische Sprache
– eine überdurchschnittliche Promotion im Bereich der chinesischen Sprachwissenschaft oder Sprachdidaktik/Sprachlehrforschung
– eine einschlägige, hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 3 Jahren und sechs Monaten nach Abschluss des Studiums oder mindestens einem
Jahr nach Abschluss der Promotion mit Erfahrungen in der Sprachlehre
– ein durch entsprechende Publikationen ausgewiesenes wissenschaftliches Profil in den Bereichen chinesische Sprachwissenschaft/Sprachdidaktik
– sehr gute Deutsch- und Chinesischkenntnisse
Aufgabengebiet:

– administrative und organisatorische Aufgaben im Arbeitsbereich Chinesisch (Kursplanung, Personaleinsatz und Prüfungsorganisation)
– Übernahme von Lehraufgaben im Rahmen der chinesischen Sprachausbildung für die Studiengänge des IOA (Umfang 13 SWS)
– Betreuung von Abschlussarbeiten, Durchführung von Prüfungen,
Begutachtungen
– Mitwirkung bei der Einwerbung von Drittmitteln, Aufbereitung wissenschaftlicher Ergebnisse für Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit des Instituts und in der akademischen Selbstverwaltung
– Weiterentwicklung des Curriculums und des Lehrmaterials, Weiterbildung
der Lehrkräfte, Beschaffung der wiss. Literatur
Wir bieten:

Elektronisch versandte Bewerbungen (Email japanisch@uni-bonn.de,) werden nur berücksichtigt, wenn der Gesamtumfang 2 MB nicht überschreitet und alle Anlagen in einer Datei (z.B. PDF, MS Word) zusammengefasst sind. Homepage: http://ioa.uni-bonn.de

 

 

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